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   VGH Bayern, 13.09.2018 - 15 ZB 15.780   

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https://dejure.org/2018,33314
VGH Bayern, 13.09.2018 - 15 ZB 15.780 (https://dejure.org/2018,33314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.09.2018 - 15 ZB 15.780 (https://dejure.org/2018,33314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. September 2018 - 15 ZB 15.780 (https://dejure.org/2018,33314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; Art. 54 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BayBO; § 9 Abs. 1 Nr. 4 a) FeuV
    Anspruch eines Bauwerbers auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Vorbescheids für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Garagen und fünf Carports auf einem Grundstück; Rücksichtnahmegebot i.R.e. Anspruchs des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • rewis.io

    Anspruch eines Bauwerbers auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Anspruch eines Bauwerbers auf bauaufsichtliches Einschreiten; Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de

    Erteilung eines Vorbescheids für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Garagen und fünf Carports auf einem Grundstück; Rücksichtnahmegebot i.R.e. Anspruchs des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauwerber muss durch "architektonische Selbsthilfe" Rücksicht nehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2018 - 15 ZB 15.780
    In diesem Zusammenhang hat sich das Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht auf den Standpunkt gestellt, dass wegen der im baurechtlichen Rücksichtnahmegebot angelegten Gegenseitigkeit (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BVerwGE 109, 314 = juris Ls. 4 und Rn. 30) hier als erstes die Bauwerberin die Obliegenheit trifft, durch ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" die ihrerseits gebotene Rücksicht auf den in der unmittelbaren Umgebung vorhandenen Baubestand zu nehmen.
  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157

    Keine Hemmung der Geltungsdauer eines (baurechtlichen) Vorbescheides durch

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2018 - 15 ZB 15.780
    Zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung bestand die dreijährige Bindungswirkung des Vorbescheids gemäß Art. 71 Satz 2 BayBO fort (zum durch Rechtsmittel nicht beeinflussten Lauf dieser Frist im Übrigen: BayVGH, U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 - VGHE 63, 151 = juris Ls und Rn. 23 bis 30; B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 10 bis 20).
  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für ein SB-Warenhaus mit Shopzone

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2018 - 15 ZB 15.780
    Zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung bestand die dreijährige Bindungswirkung des Vorbescheids gemäß Art. 71 Satz 2 BayBO fort (zum durch Rechtsmittel nicht beeinflussten Lauf dieser Frist im Übrigen: BayVGH, U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 - VGHE 63, 151 = juris Ls und Rn. 23 bis 30; B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 10 bis 20).
  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 15 ZB 08.3355

    Antrag auf Zulassung der Berufung; bauaufsichtliches Einschreiten (Ermessen);

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2018 - 15 ZB 15.780
    Ferner muss das der Bauaufsichtsbehörde eingeräumte Ermessen aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zugunsten eines Einschreitens auf Null reduziert sein (vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 15 ZB 08.3355 - juris Rn. 8).
  • VG Berlin, 26.04.2019 - 19 L 297.19

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen bauaufsichtlichen Einschreitens aufgrund

    Soweit die Antragstellerin ihren Anspruch auf bauordnungsrechtliches (bauaufsichtliches) Einschreiten gegen die Beigeladene darauf stützt, dass durch die Abrissarbeiten auf dem Nachbargrundstück der Beigeladenen mit Schäden an ihrem Eigentum zu rechnen sei, weil die Arbeiten die Statik der auf ihrem Grundstück befindlichen Gebäude und Gebäudeteile gefährde, bleibt bereits gänzlich offen, inwieweit dies mit einer Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften einhergehen könnte, die - zumindest auch - die Rechte der Antragstellerin als Nachbarin schützen, also drittschützend sind (vgl. zu dieser Grundvoraussetzung für einen Anspruch des durch ein Bauvorhaben betroffenen Nachbarn auf bauordnungsrechtliches Einschreiten z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2011 - OVG 2 S 47.11 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. September 2019 - VGH 15 ZB 15.780 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Juli 2018 - OVG 10 A 965/16 -, juris Rn. 25; VG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2018 - VG 19 K 526.17 -, juris Rn. 31 m.w.Nachw.).
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